TEMPO 30 auf allen Gemeindestraßen

Tempo 30

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,

am 26.03.2025 hat der Gemeinderat die Erlassung einer Tempobeschränkung von 30 km/h im gesamten Ortsgebiet beschlossen. Die Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft als zuständige Behörde für Tempobeschränkungen ist mit 15.09. abgeschlossen worden. Den Verordnungstext könnt ihr dem Anhang entnehmen. 


Die verfügten Straßenverkehrszeichen werden jetzt im Herbst montiert. Um eine rechtssichere Tempobeschränkung zu gewährleisten wird es notwendig unser Ortsgebiet abzugrenzen. Wundert euch also nicht wenn in nächster Zeit die Sammlung an Ortsanfang- und Ortsendeschildern größer wird. 
In Trautmannskinden und Labebene beginnt die 30iger Zone erst bei den Siedlungen.


Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderates bildete das verkehrstechnische Gutachten von Ingenieurbüro Hamerle:  Dipl.-Ing. Dr. techn. Christian Hamerle wurde mit der Überprüfung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h auf den Gemeindestraßen im Ortsgebiet von See und der Erstellung eines verkehrstechnischen Gutachtens gemäß § 43 Abs. 2a STVO zur Vorlage bei der Behörde beauftragt. 


Das Gutachten hat eindeutig ergeben, dass die Verkehrssicherheit auf den Gemeindestraßen durch diese Maßnahme erhöht wird sowie die Gefahren und Belästigungen, insbesondere durch Lärm und Schadstoffe reduziert werden. 

 

Mit der Bitte um Kenntnisnahme

 

BGM Michael Zangerl

Verordnung LA-VK-STVO (209 KB) - .PDF

17.09.2025